Mit welchen “Argumenten” CDU-Politikerinnen für die religiös motivierte Beschneidung streiten
Nachdem ein Kölner Landgericht die religiös motivierte Beschneidung eines vierjährigen Jungen als Körperverletzung abgeurteilt hat, entfachte sich in Deutschland eine hitzige Debatte darüber, ob religiös motivierte Beschneidungen zu Recht als Straftat gelten, oder stattdessen legalisiert werden sollten.
Kurz nachdem die öffentliche Debatte losgetreten war, meldeten moslemische und jüdische Organisationen ihren Protest an. Kurz nachdem vonseiten jüdischer Vertreter behauptet wurde, daß jüdisches Leben unter diesen Bedingungen verunmöglicht werde, geißelten moslemische Vertreter den Richterspruch mit vergleichbaren Tadeln.
Nicht ohne die beabsichtigte Wirkung verfehlt zu haben, denn in für deutsche Politiker eher ungewöhnlicher Eile kündigten CDU, CSU, FDP, SPD und Grüne an, die religiös motivierte Beschneidung schnellstmöglich zu legalisieren.
Zur besseren Kenntnis über den in Rede stehenden Vorgang, nachfolgend ein Video einer betäubungslosen Beschneidung, wie sie im Rahmen einer religiös motivierten Beschneidung praktiziert wird:
Wie wenig überzeugend die Argumente der Befürworter der religiös motivierten Beschneidung sind, wird an den Beispielen der beiden CDU-Politikerinnen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Familienministerin Kristina Schröder deutlich. So verstieg Bundeskanzlerin Merkel sich zu der Aussage:
“Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation.“
während Familienministerin Schröder zum Besten gab, sie werde sich
“mit Fragen wie einer Betäubung der Betroffenen befassen”.
Daß Deutschland sich zur Komiker-Nation macht, darf indessen als abwegig betrachtet werden, gehen mit dem Verbot dieses religiös motivierten und damit medizinisch nicht notwendigen alterümlichen Eingriffs einige sehr begrüßenswerte Fortschritte einher. Da ist zum ersten die Wahrung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit des betroffenen Kindes zu nennen. Ferner, und das sollte besonders Vertretern einer christlich orientierten Partei am Herzen liegen, bedeutet dies eine Stärkung der Religionsfreiheit des betroffenen Kindes. Ebenfalls hervorzuheben ist, daß mit dem Verbot dieses religiösen Brauchs hervorgehoben würde, daß Deutschland ein säkularer Staat ist.
Inwiefern die Anwendung einer Betäubung das betroffene Kind darüber hinwegtrösten soll, daß durch die Billigung der religiös motivierten Beschneidung die Grundrechte des Kindes missachtet würden, scheint Familienministerin Schröder offenbar noch gar nicht in Betracht gezogen zu haben.
Die plötzliche Eile, zu der mit Ausnahme der Linkspartei sich sämtliche Parteien angehalten fühlen, stößt jedenfalls bereits jetzt auf Unverständnis. So hat Christian Bahls von der Kinderschutzorganisation MOGiS e.V. eine Petition ins Leben gerufen, die ein zweijähriges Moratorium für die Legalisierung der religiös motivierten Beschneidung einfordert.
Offenlegung: Peter Piksa, Autor dieses Artikels und Betreiber der CDUWatch ist mit dem Initiator der oben genannten Petition bekannt und ein Unterstützer des MOGiS e.V.
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