Es bedarf wahlweise eines deutlich eingeschränkten Weltbildes oder eines stark ausgeprägten Hanges zur engstirnigen Vertretung von Partikularinteressen der Rechteverwerterindustrie, um Diensten wie Wikipedia, Google und weiteren Akteuren, die sich am SOPA-Blackout-Day beteiligten, Solidarisierung mit “geldgierigen Internetkriminellen” vorzuwerfen. Beide “Qualitäten” scheinen die CDU-Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling und der als Urheberrechts-Hardliner bekannte Dr. Günter Krings angesichts dieser heute veröffentlichten Pressemittelung augenscheinlich in sich zu vereinen. Aber der Reihe nach.
Heveling und Krings beginnen ihre Ansage wie folgt:
“Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht auch im digitalen Zeitalter für einen starken Schutz des geistigen Eigentums. Das deutsche Urheberrecht ist ein Eckpfeiler des Rechtsstaates und der sozialen Marktwirtschaft. Es stellt sicher, dass kreative Leistung sich auch weiter lohnt. Dieses müssen wir weiter sichern.”
Freilich lässt sich bereits hier anmerken, daß die Behauptung, daß das Urheberrecht ein Garant dafür sei, daß “kreative Leistung sich auch weiter lohnt”, bereits mehrfach von gerade denjenigen angezweifelt wurde, deren Auskommen es eigentlich garantieren soll – die Rede ist von Kreativen wie Musikern, Journalisten und weitere Autoren.
Wahrlich absurd mutet jedoch die nachfolgende Behauptung Hevelings und Krings an:
“Die Ermittlungen im Fall Megaupload zeigen, wie gefährdet das Urheberrecht derzeit ist, wenn Werke über das Internet verbreitet werden. Trotz unermüdlicher und zeitintensiver Ermittlungen ist es den Strafverfolgungsbehörden wie auch im Fall kino.to viel zu lange nicht gelungen, einer Handvoll notorischer Hochstapler und Betrüger das Handwerk zu legen. Jeden Tag wurden so Musiker, Sänger, Komponisten, Schauspieler, Regisseure, Autoren und deren Geschäftspartner um ihren wohlverdienten Lohn betrogen – und werden es immer noch.
Diese Internetkriminalität können wir nur dann erfolgreich stoppen, wenn den Ermittlungsbehörden auch die notwendigen Instrumente an die Hand geben. Auch wenn einzelne Regelungen der dem US-Senat vorgelegten Gesetzentwürfe „Stop-Online-Piracy-Act“ (SOPA) und „Protect-IP-Act“ (PIPA) zu weit gehen: Der Fall Megaupload macht deutlich, dass wir einen klaren Rechtsrahmen im Internet brauchen, so wie es in der realen Welt selbstverständlich ist.”
Heveling und Krings reden Gesetzesvorlagen wie SOPA und PIPA das Wort und begründen ihre Haltung “SOPA und PIPA gehen in die richtige Richtung” mit der angeblichen Notwendigkeit weiterer Instrumente zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen, obwohl der Ermittlungserfolg am Beispiel Megaupload zeigt, daß eine effektive Rechtsdurchsetzung bereits heute faktisch möglich ist.
Heveling und Krings merken zwar an, daß einzelne Forderungen von SOPA und PIPA zu weit gehen, doch welche das sind, führen sie nicht aus. Dabei wäre gerade das ziemlich interessant zu erfahren, bewegt die CDU-Bundestagsfraktion sich auf äußerst fragwürdigen, bisweilen möglicherweise gar verfassungsfeindlichen Pfaden:
Erst kürzlich forderte Siegfried Kauder, ein weiterer Urheberrechts-Hardliner der CDU, die Einführung von Three-Strikes. Wer Urberrechtsverletzungen übers Internet begeht, sollte nach dem Willen Kauders durch seinen Internetprovider in Form eines abgeschalteten Internetzugangs sanktioniert werden. Telekom und Co. als Urheberrechts-Polizei also. Der interessante Zusammenhang: Gesetzesvorhaben wie SOPA, PIPA und ACTA sehen genau das ebenfalls vor – Ausschluß an gesellschaftlicher Teilhabe durch einen gekappten Internetzugang.
Im Bundestagswahlkampf 2009 reiste Ursula von der Leyen durchs Land und beschimpfte Vertreter und Sympathisanten der Piratenpartei als Unterstützer von Kindesmissbrauchsdarstellungen im Internet, weil diese gemeinsam mit einem breiten Bündnis der Zivilbevölkerung das Zugangserschwerungsgesetz ablehnten. Hierbei sollte der Zugang zum betreffenden Material im Internet mittels DNS-Sperren erschwert werden. Von der Leyens Kritiker behielten Recht, das als kontraproduktiv und für die Ausübung demokratischen Handelns gefährliche Gesetz wurde gekippt. Interessanter Zusammenhang auch hier: Gesetzesvorhaben wie SOPA, PIPA und ACTA sehen genau das ebenfalls vor – Einführung von Netzsperren auf Basis von DNS-Sperren.
Heveling und Krings scheinen hiervon unbeeindruckt:
“Es erstaunt, dass Wikipedia, Google, die Grünen und viele andere durch ihre Proteste gegen SOPA und PIPA auch geldgierigen Internetkriminellen wie dem Gründer von Megaupload beispringen. Sie verkennen, dass es bei der Durchsetzung des Urheberrechts nicht um Zensur geht, sondern einzig und allein darum, Kreative vor Ausbeutung zu schützen.”
Genau. Denn wer nur einen Hammer kennt, sieht schließlich in allem bloß einen Nagel.
Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) verkündet über YouTube im Zusammenhang der ausländerfeindlich motivierten Terrorserie der Gruppierung Nationalsozialisitischer Untergrund (NSU) folgenden Einlass:
“Antifaschismus ist nicht die richtige Antwort, sondern Demokratie. Auseinandersetzung aus der Mitte unserer Gesellschaft heraus.”
Antifaschismus beschreibt die politische Ablehnung von Faschismus und rechtzeitige Erkennung und Bekämpfung seines Entstehens. Antifaschistisches Engagement, das seinen Ausdruck beispielsweise in Gegendemonstrationen zu Naziaufmärschen findet, besteht im Regelfall aus einem breiten Bündnis quer durch die Bevölkerung und das politische Spektrum. Markus Ulbig scheint sich daran augenscheinlich zu stören.
Nach einem Bericht von “der Westen” plant die Nordrhein-Westfälische CDU ein Gesetz zu erlassen, daß es Kommunen ermöglichen soll, örtliche Alkoholverbote auszusprechen. Gleichzeitig soll der Verkauf von Alkohol ab einer bestimmten Uhrzeit verboten werden.
Als Grund für das geplante Gesetz werden Vandalismus und Saufgelage von Jugendlichen, bei denen es zu zurückgelassenem Müll kommen kann, aufgeführt.
So gut gemeint das Ansinnen der Nordrhein-Westfälischen CDU ist, so sehr läuft es an dem eigentlichen Problem vorbei. Kommt es zu Sachbeschädigung, können nach § 303 StGB Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen verhängt werden. Bereits der Versuch ist strafbar. Hilfreich wäre in diesem Zusammenhang eine Polizeistreife, die auf Zuruf schnell am Ort des Geschehens ist. Weil das Personal der Polizei jedoch oftmals ausgelastet ist, scheitert es oftmals bereits an der rechtzeitigen Beweisaufnahme.
Was die Nordrhein-Westfälische CDU wohl unter Zustimmung der SPD plant, läuft also darauf hinaus, daß die Freiheit vieler sich gesetzmäßig verhaltender Bürger aufgrund einiger weniger Straftäter eingeschränkt wird, weil das eigentliche Problem vonseiten der CDU nicht erkannt wird – und man stattdessen lieber Symbolpolitik betreibt.
November 2011 dokumentierte CDUWatch das tragische Schicksal der Familie Nguyen, die auf Anweisung des Niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU) getrennt und nach Vietnam abgeschoben wurde. Wie der Norddeusche Rundfunk berichtet, darf die Familie nun wieder gemeinsam in Deutschland leben.
Uwe Schünemann, der bis Dato noch eisern hinter der Niedersächsischen Abschiebepolitik stand und diese voller Eifer mit dem immer wiederkehrenden Hinweis auf geltendes Recht verteidigte, ist die nicht enden wollende Kritik allmählich wohl zu viel geworden. Doch als wäre Schünemanns Abschiebepolitik nicht schon abstoßend genug, stellt der Hardliner aus Niedersachsen sich selbst sogar noch als Ritter der Barmherzigkeit dar. In einem Videobeitrag des NDR gab Schünemann folgendes zum Besten:
“Ein Innenminister muss sich an Recht und Gesetz halten, aber trotzdem hat auch ein Innenminister sicherlich ein Herz. Insofern geht einem das genauso nahe.”
Ein Innenminister mit Herz? Gar einer, der sich dem christlichen Menschenbild verschrieben fühlt, welches die CDU so häufig für sich beansprucht? Friedrich Weber, Landesbischof aus Braunschweig und Mitbegründer der Abschiebe-Härtefallkommission findet für diese Heuchlei klare Worte:
“Das ist für mich ein Ausdruck des Inhumanen, wenn ich eine Familie auseinanderreiße. Das kann ich nicht wollen. Das kann auch eigentlich eine Regierung, die sich auf christliche Grundsetze beruft und die das “C” in ihrem Namen hat, kann es eigentlich nicht wollen.”
Schlagzeilen machte die Niedersächsische CDU in letzter Zeit jedoch nicht bloß aufgrund ihrer Abschiebepolitik. Weil Abschiebung auch immer in einem Atemzug mit der Ausländerpolitik zu nennen ist, darf die Niedersächsische Abschiebepolitik wohl auch mit Blick auf eine zumindest latente Ausländerfeindlichkeit innerhalb der Niedersächsischen CDU betrachtet werden. Erst im Dezember 2011 herrschte die CDU-Abgeordnete Gudrun Pieper die türkisschtämmige Grünenabgeordnete Filiz Polat mit den Worten
“Am besten hätte man Sie abschieben sollen!”
an. Wahrscheinlich dokumentiert die Niedersächsische CDU auf diese Weise ihr merkwürdiges Verständnis vom christlichen Menschenbild, auf das man sich so oft bezieht.
Zum Ende des Jahres möchte ich meinen Lesern einen kurzen Einblick in den CDUWatch-Maschinenraum geben. Nachfolgend eine Übersicht, über die meistgelesenen Artikel 2011.
Aus den meistgelesenen Artikeln lässt sich erkennen, daß kurze prägnante Texte zu Aufregerthemen beim Publikum am besten ankommen. Besonders häufig geklickt werden Artikel, in denen die Protagonisten in ganz besondere Fettnäpfchen getreten sind, wie beispielsweise Mechthild Ross-Luttmann, die mit einem extrem merkbefreiten Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung es fast geschafft hätte, sogar die Startseite von Platz 1 zu vertreiben. Der Artikel sorgte auf Facebook und Twitter für großes Aufsehen.
So auch Thomas Jarzombek als er sich nach Fukushima auf Twitter über die japanischen Atomkraftgegner lustig gemacht hat und anschließend auch noch versuchte, sein Versagen ungesehen zu machen, indem er den betreffenden Tweet einfach löschte. Das kam natürlich gar nicht gut an – es trat der bekannte Streisand-Effekt ein.
Außerdem möchte ich möchte ich all jene würdigen, die einen ganz wesentlichen Teil dazu beitragen, daß die CDUWatch an Bekanntheit dazugewinnt und mehr Leute sich mit Politik allgemein und der teils verkorksten CDU-Politik im Besonderen auseinandersetzen:
Ein besonderer Dank geht an die inzwischen über 1.000 Twitter-Follower, die bei der Verbreitung der frohen Botschaft aus dem Hause der CDUWatch helfen, indem sie die Meldungen fleissig retweeten. Das gleiche gilt natürlich auch für die die vielen Menschen auf Facebook. Ihr seid echt super und ich bin wirklich dankbar, daß ihr euch daran beteiligt, die Fehlentwicklungen der CDU anzuprangern und Menschen darüber zu informiert, was CDU-Politik tatsächlich bedeutet. Vielen Dank auch an Blogger Fefe: Deine Verlinkungen haben den Bekanntheitsgrad der CDUWatch sicherlich nicht bloß in der Hacker-Szene, sondern auch darüber hinaus gesteigert.
Ich danke allen Lesern für die Unterstützung und den Rückhalt, den ich in erfahren habe. Danke auch für die eingesandten Hinweise und danke für die größtenteils sachliche Kritik. Ich hoffe, daß CDUWatch auch weiterhin einen Beitrag zur politischen Aufklärung leisten kann. Hier seid natürlich auch ihr gefragt, denn der Erfolg der CDUWatch speist sich im Wesentlichen aus sozialen Netzwerken und Verlinkungen in Blogs und Mundpropaganda.
Für das kommende Jahr wünsche ich allen Lesern Gesundheit und daß ihr das Jahr über immer wieder Grund zur Freude (Serviervorschlag) habt!
Manuel Maltz beschreibt im Deutschlandfunk, wie die Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und FDP ein Gesetz eingeführt haben, das energieintensive Unternehmen von den Kosten für Stromnetznutzung befreit. Das pikante an der Sache: Die Regelung geht zu Lasten aller anderen Betriebe und der Privathaushalte.
Im Juni diesen Jahres hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP ein Gesetz beschlossen, wonach Unternehmen mit hohem Energieverbrauch wesentlich weniger für die Nutzung des Stromnetzes zahlen müssen als private Haushalte oder kleine Betriebe. Energieintensive Unternehmen, die mindestens 7.000 Stunden im Jahr Strom beziehen und mehr als 10 Gigawatt verbrauchen, zahlen für die Nutzung des Stromnetzes sogar gar nichts mehr. Von der Befreiung begünstigt sind große Aluminium- und Stahlhütten, Papier-, Glas- oder Zementhersteller und auch große Rechenzentren.
Aber auch das Zustandekommen des Gesetzes riecht nach Politikern, die sich von der Wirtschaftslobby haben vereinnahmen lassen:
An eine offene Diskussion im Wirtschaftsausschuss kann sich kein Parlamentarier erinnern. [...] Erst am Abend bevor das Gesetz im Wirtschaftsausschuss beschlossen wurde, tauchte die Idee einer Ausnahmeregelung für Großverbraucher in einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP auf. Zwei Tage später wurde die Netzentgeltbefreiung dann mit der Stimmenmehrheit der schwarz-gelben Koalition im Bundestag verabschiedet – gültig mit Beginn des kommenden Jahres.
Die CDU will von all dem augenscheinlich jedoch nichts gewusst haben:
Im Büro des wirtschaftspolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Joachim Pfeiffer, will man sich zum Hergang nicht äußern. Dass der Wortlaut im Änderungsantrag nahezu identisch mit der Stellungnahme der Wirtschaftsvereinigung Metalle ist, bleibt ebenfalls unkommentiert.
Es ist übrigens sehr zu empfehlen, sich den ganzen Beitrag wahlweise durchzulesen, oder anzuhören (auch als Torrent).
Sieben Landtagswahlen hatte das Jahr 2011 zu bieten. Für die CDU endeten fünf in Machtverlusten von denen Sachsen-Anhalt mit einem Verlust in Höhe von 3,7% noch der erträglichste war – in Hamburg verlor die CDU gewaltig: Es galt einen machtpolitischen Aderlaß in Höhe von 20,7% zu erdulden.
Besonders schmerzhaft war der Wahlausgang in Baden-Württemberg. Obgleich die CDU mit 39% zwar insgesamt stärkste Fraktion wurde, kostete der ohnehin bereits schmerzliche Verlust von 5,2% aufgrund einer erstarkten Grünenfraktion, die ihren Anteil auf 24,2% anheben und somit mehr als verdoppeln konnte, den seit über fünf Jahrzehnten andauernden Regierungsauftrag, der fortan von Grünen und SPD wahrgenommen wird.
Auch in Hamburg brachte die Landtagswahl 2011 die CDU um ihren Regierungsauftrag, den sie nach der Wahl an die SPD abgeben musste.
Abzuwarten bleibt, wie die für den 6. Mai 2012 anstehende Landtagswahl in Schleswig-Holstein ausgehen wird. Zwar behauptet die dortige CDU mit 31,5% zurzeit den Titel der stärksten Fraktion, doch bereits im Vergleich zur Landtagswahl 2005 büßte sie 8,7% ein.
Sollte diese Entwicklung sich fortsetzen und sollten auch in Schleswig-Holstein die Grünen weiteren Zuspruch erhalten, wovon ebenso auszugehen ist, wie daß der gegenwärtige CDU-Regierungspartner FDP deutliche Verluste einfahren wird, so wäre für die CDU auch in Schleswig-Holstein ab Sommer 2012 wohl Oppositionsarbeit angesagt.
Falls tatsächlich noch jemand dem Irrglauben aufsitzen sollte, die CDU setze sich angeblich für die Interessen von Arbeitnehmern ein, der sollte sich den Artikel “CDU will Lohndumper schonen” durchlesen, um zu erkennen, wie es wirklich läuft.
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), die jedoch seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 nicht tariffähig ist, wird vonseiten der CDU gegen Nachzahlungsansprüche verteidigt.
Laut taz wurde in der juristischen Fachliteratur bereits seit 2003 darüber diskutiert, daß die CGZP eigentlich nicht als tariffähig gelten dürfte. In 2007 wurde reichweitenstark darüber berichtet.
Die CDU behauptet jedoch, daß mit der Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP angeblich niemand rechnen konnte, und daß die Unternehmen entsprechend nicht mit den Rückzahlungen belastet werden dürften, die den geschädigten Arbeitnehmern gesetzlich zustehen.
In einer Pressemitteilung vom 13. Dezember 2011 kritisiert der Grünenabgeordnete Thorsten Fürther die Schleswig-Holsteinische CDU/FDP-Landesregierung wegen ihrer aus Seiner sicht “gründlich vertanen” Chance, Informationsrechte für Bürgerinnen- und Bürger auszubauen.
Gemeint ist ein Informationsfreiheitsgesetz, in dem auch der Grundsatz von Open Data, also die Verfügbarkeit von Daten, Analysen und Gutachten übers Internet, verankert werden soll.
Dr. Michael von Abercron (CDU) und Ingrid Brand-Hückstädt (FDP) stören sich an dieser Transparenzoffensive und verkünden in Ihrer Pressemitteilung “Datenschutz gilt für alle” folgende Botschaft an die Bürger Schleswig-Holsteins:
“Es ist schon bezeichnend, dass die Grünen Geschäftsgeheimnisse nicht mehr zu den schützenden persönlichen Daten zählen wollen. Einen “Zwei-Klassen” Datenschutz wird es mit uns nicht geben Auch die Forderung, von vornherein alle Daten, Analysen und Gutachten ins Netz zu stellen, ist mehr als wirklichkeitsfremd. Wir stehen für die Entbürokratisierung nicht für einen Datenfriedhof im Internet.”
Daß die Verfügbarkeit von Daten letztlich einer umsichtigen Politik dient, weil basierend auf der Verfügbarkeit von Daten klügere Entscheidungen getroffen werden können, scheint die CDU an dieser Stelle nicht zu interessieren.
Besonders abwegig scheint die Gleichsetzung von Geschäftsgeheimnissen mit persönlichen Daten. Offenbar ist den Fraktionen von CDU und FDP nicht bekannt, daß das Konzept der Privatsphäre ein gänzlich anderes als das der Geheimnisse ist und daß der Staat keine Privatsphäre genießt.
Gerade weil es immer öfter zu so genannten Private-Public-Partnerships kommt, in denen Privatunternehmen Aufgaben übernehmen, die ehemals von Bund, Ländern und Kommunen wahrgenommen wurden, ist der Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse sehr kritisch zu betrachten. Ein prominentes Beispiel waren die Berliner Wasserwerke. Nachdem die Berliner Wasserversorgung im Rahmen eines Private-Public-Partnerships umgebaut wurde, kam es zu einem plötzlichen Anstieg der Wasserpreise. Erst eine Bürgerinitiative sorgte schließlich für die Offenlegung der Berliner Wasserverträge, die grobe Missstände offenbarte.
Kurzgefasst lässt sich die Haltung der Schleswig-Holsteinischen CDU wie folgt interpretieren:
“Bürger sollen sich schön heraushalten, wenn wir mit unseren Freunden aus der Wirtschaft Privatisierungen durchführen.”
Wie Focus Online berichtet, hat der deutsche Waffenhersteller Heckler & Koch jahrelang Spenden an die CDU geleistet um sich auf diesem Wege möglicherweise die Zustimmung der Partei zu erkaufen.
Interessantes Detail in diesem Zusammenhang: Weil Spenden ab 10.000 Euro der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden müssen und der Vorgang allen Beteiligten offenbar zu heikel ist, als daß man sich damit ins Licht der Öffentlichkeit begeben möchte, wurden alle Spenden knapp unter der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro getätigt. Auf diesem Wege soll die CDU etwa 90.000 Euro von dem Waffenhersteller angenommen haben.
Eine Übersichtliche Darstellung aller meldepflichtigen Parteispenden über alle Parteien hinweg findet sich hier.
Nachtrag von 14.30 Uhr:Laut SWR soll die seitens Heckler & Koch an die CDU gespendete Summe seit 2002 insgesamt 70.000 Euro betragen.