Nachträgliche Sicherheitsverwahrung
Zwischen dem von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geführten Bundesministerium für Justiz und einigen Vertretern der CDU entbrannte nun eine Diskussion über die nachträgliche Sicherheitsverwahrung von Straftätern, die Ihre Strafe bereits abgesessen haben. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger beurteilt die nachträgliche Sicherheitsverwahrung als praxisuntauglich. Gleichzeitig bezieht sie sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMGR) von Dezember 2009, nach dem die nachträgliche Sicherheitsverwahrung als unverhältnismäßige Doppelbestrafung angesehen wird.
Die nachträgliche Sicherheitsverwahrung ist ein Mittel, mit dem man Straftäter ganz legal ihrer Freiheit berauben kann, nachdem diese ihre Strafe abgesessen haben. Das Prinzip ist folgendes. Während ein Straftäter im Knast seine Strafe absitzt, wird beurteilt, ob von dieser Person noch eine Gefahr ausgeht, oder nicht. Wenn man jetzt zu dem Schluss kommt, dass diese Person noch gefährlich ist, wird halt eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung an die eigentliche Strafe angehangen. Fragwürdig ist in diesem Zusammenhang natürlich in wessen Augen von diesem Straftätet noch eine Gefahr ausgeht. Natürlich ist das Instrument der nachträglichen Strafverwahrung ein Mittel, das man wunderbar dazu missbrauchen könnte, um unbequeme Menschen länger festzuhalten, als es eigentlich legal ist.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger spricht sich gegen die nachträgliche Sicherheitsverwahrung aus und möchte stattdessen die entlassenen Straftäter lieber per Fußfessel beobachten. Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag und Chef-Panikmacher der CDU teilte der RP-Online in einem Interview folgendes mit:
“Das Rechtinstitut der nachträglichen Sicherungsverwahrung darf nicht komplett aufgegeben werden”
und
“Ich glaube, dass im Bundesjustizministerium die praktischen Probleme bei Observationen und mit der Fußfessel unterschätzt werden.”
Kein Wort davon, dass die Legitimation der nachträglichen Sicherheitsverwahrung im direkten Widerspruch zur eigentlichen Idee steht, dass jemand für eine Straftat angemessen bestraft und anschließend freigelassen wird. Dieses unwichtige Detail lässt Wolfgang Bosbach einfach mal unter den Tisch fallen. Fairness mit Straftäter, die ihre Strafe bereits abgesessen haben? Pah, wozu!?
Ähnlich sieht es unser Innenminister Thomas de Maizière:
“Wir brauchen für diese Menschen, die für schwerste Straftaten verurteilt worden sind, ihre Strafe abgesessen haben und trotzdem weiter gefährlich sind, eine neue Form der Unterbringung: nicht Gefängnis, aber auch keine Luxuseinrichtung.”
Natürlich lässt sich die SPD nicht lumpen und schickt ihren innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz vor, um auch mal was zum Thema sagen. Doch wer damit rechnet, hier ein paar nachvollziehbare Argumente zu hören, der wird leider enttäuscht.