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Verbotspolitik statt Problemlösung: CDU NRW will Alkoholverbot in der Öffentlichkeit

Nach einem Bericht von “der Westen” plant die Nordrhein-Westfälische CDU ein Gesetz zu erlassen, daß es Kommunen ermöglichen soll, örtliche Alkoholverbote auszusprechen. Gleichzeitig soll der Verkauf von Alkohol ab einer bestimmten Uhrzeit verboten werden.

Als Grund für das geplante Gesetz werden Vandalismus und Saufgelage von Jugendlichen, bei denen es zu zurückgelassenem Müll kommen kann, aufgeführt.

So gut gemeint das Ansinnen der Nordrhein-Westfälischen CDU ist, so sehr läuft es an dem eigentlichen Problem vorbei. Kommt es zu Sachbeschädigung, können nach § 303 StGB Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen verhängt werden. Bereits der Versuch ist strafbar. Hilfreich wäre in diesem Zusammenhang eine Polizeistreife, die auf Zuruf schnell am Ort des Geschehens ist. Weil das Personal der Polizei jedoch oftmals ausgelastet ist, scheitert es oftmals bereits an der rechtzeitigen Beweisaufnahme.

Was die Nordrhein-Westfälische CDU wohl unter Zustimmung der SPD plant, läuft also darauf hinaus, daß die Freiheit vieler sich gesetzmäßig verhaltender Bürger aufgrund einiger weniger Straftäter eingeschränkt wird, weil das eigentliche Problem vonseiten der CDU nicht erkannt wird – und man stattdessen lieber Symbolpolitik betreibt.