CDU will Armen Prozesskostenhilfe streichen
Was das von der CDU angepriesene “christliche Leitbild” bedeutet, wenn es von der CDU für ihre streckenweise unsoziale Politik zweckentfremdet wird, sieht man hier: Die CDU will den armen Menschen in unserer Gesellschaft die Prozesskostenhilfe einschränken.
Prozesskostenhilfe wird beispielsweise von Hartz-IV-Empfängern in Anspruch genommen, um sich einen Anwalt zur Wahrnehmung ihrer Interessen zu nehmen. Die Arbeitsämter arbeiten schlampig und arbeiten teils so, daß Menschen, die Anspruch auf Leistungen haben, darüber im Unklaren gelassen werden. “Neues Deutschland” führt aus:
Mit den Folgen speziell des 2005 in Kraft getretenen Hartz-IV-Gesetzes müssen heute hunderttausende Erwerbslose leben – und die Sozialgerichte sitzen seitdem auf meterhohen Aktenbergen. Allein 2011 gingen laut Bundessozialgericht 170 488 Klagen ein – fast 60 Prozent der Kläger bekamen ganz oder teilweise Recht.
Die CDU legitimiert dieses scheußliche Ansinnen wie folgt:
“Die Änderungen sollen dazu beitragen, den »Missbrauch staatlicher Hilfeleistungen« zu verhindern, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.”
Wenn jemand am Boden liegt, tritt man also noch einmal nach Herzenslust drauf, damit dieser Hartz-IV-empfangende Sozialschmarotzer jetzt und in Zukunft gar nicht erst auf die Idee kommt, seine Rechte einzufordern. Abstoßender geht es womöglich kaum.
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