CDU Watch

Siegfried Kauder und das Urheberrecht

1.10.2011, 11:01 Uhr

Nachdem Siegfried Kauder aufgrund seiner feindlichen Haltung gegenüber der Meinungs- und Pressefreiheit bereits einige Male Thema der CDUWatch war, schaffte er es binnen der letzten zwei Wochen eindrucksvoll sich selbst zu zerlegen.

Als bekannt wurde, daß Siegfried Kauder nach einem Treffen mit Vertretern der GVL, einer Lobbyorganisation der Musikindustrie, ankündigte, binnen weniger Wochen ein Gesetz vorzulegen, welches Internetnutzer nach erfolgten Urheberrechtsdelikten für längere Zeit vom Internet trennt, brach eine Kette von Ereignissen los, die an Frechheit und Absurdität schwer zu überbieten waren.

Kauder, der kurioser Weise selbst Präsident der Bundesvereinigung deutscher Musikverbände ist, schickte sich also an, ein Gesetz zu schreiben, welches die Interessen jener Lobbyorganisation vertritt, derer Präsident er ist. Daß das Urheberrecht in Zeiten des Internets jedoch bereits seit vielen Jahren überarbeitet werden muss, weil das Recht und die Lebenswirklichkeit vieler Millionen Internetnutzer zu weit auseinanderdriften, scheint Herrn Kauder wenig zu interessieren.

Wenig Interesse scheint Herr Kauder auch der Verfassung zu widmen – und das nicht erst seit jetzt. Schon in Vergangenheit stand die Verfassung, die in Artikel 5 die Meinungs- und Pressefreiheit festschreibt, für Herrn Kauder bestenfalls auf dem Abstellgleis. So stellte der ehemalige Richter und Staatsanwalt Heribert Prantl bei der Süddeutschen fest, daß Kauders Plan verfassungswidrig sei, weil er die Sippenhaft wieder einführen würde. Würde beispielsweise die Tochter aufgrund einer Sperrung vom Internetzugang ausgeschlossen, so beträfe diese Sperrung die gesamte Familie, da man sich in einem Haushalt in den meisten Fällen einen einzigen Internetzugang teilt.

Pikanterweise steht Kauders Vorschlag im offensichtlichen Widerspruch zum Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP. Dieser führt nämlich eine eindeutige Position auf, die Kauders Plänen zuwider steht:

“Wir werden keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen.”

Wie Markus Beckedahl, seines Zeichens netzpolitischer Aktivist auf seinem Blog aufführt, stößt sich sogar der UN-Menschenrechtsbeauftragte an der Vorstellung, jemandem den Internetzugang abzuklemmen:

“Sperren von Internetanschlüssen, ganz gleich welche Gründe angeführt werden – einschließlich Gründe der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, unverhältnismäßig sind und daher gegen Artikel 19, § 3 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR-International Covenant on Civil and Political Rights) verstoßen.”

Richtig Schwung kam in die Sache, als Alexander Double von Piratig.de bei genauer Überprüfung von Siegfried Kauders Internetseite herausfand, daß Siegfried Kauder selbst urheberrechtlich geschütztes Material verwendete, ohne dafür die notwendigen Nutzungsrechte erworben zu haben. Mit welch absurd anmutenden Realitätsverzerrung Kauder belegt ist, wurde offenbar, als dieser in Folge seiner eigenen Urheberrechtsproblematik der Süddeutschen gegenüber beteuerte, daß der Fund von Alexander Double schließlich

“zeigt, dass das Warnmodell funktioniert.”

Statt spätestens jetzt, wo es eigentlich an der Zeit gewesen wäre, seinen Fehler einzugestehen und das eigene Verhalten selbstkritisch zu hinterfragen, versuchte Kauder sich also darin, die Peinlichkeit noch halbwegs zu seinem Vorteil zu drehen. Schlimmer noch – statt sich in Demut zu üben, drohte Siegfried Kauder gegenüber Heise Online,

“dass die Urheberrechte an den beiden Fotos inzwischen mir zustehen. Dies als Warnhinweis für eine eventuelle Absicht, die Fotos im Rahmen ihrer Berichterstattung anderweitig verwenden zu wollen.”

Zwar mag diese Äußerung für den unbedarften Durchschnittsbürger nicht von Bedeutung sein, doch offenbart sie Kauders Unverständnis des Urheberrechts im Allgemeinen. So fragt Heise Online:

“Wie sich der CDU-Politiker das grundsätzlich nicht veräußerbare Urheberrecht an den Bildern gesichert haben will und ob der ertappte Abgeordnete die Veröffentlichungen der Fotos anderswo nun verfolgen wird, geht aus der Stellungnahme nicht hervor.”

Was den Wahrheitsgehalt Kauders Aussage angeht, so fragte Alexander Double bei dem Urheber der von Kauder unrechtmäßig verwendeten Bilder selbst einmal nach. Dieser beteuerte Double gegenüber, daß Siegfried Kauder zu keiner Zeit die Nutzungsrechte für die besagten Bilder erworben habe. Siegfried Kauder hat demnach schlichtweg gelogen. Und das als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, der er gegenwärtig noch ist. Rücktrittsforderungen sind bereits erhoben worden – weitere dürften folgen.

Hinweis in eigener Sache: Die CDUWatch gibt es auch auf Twitter.

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