Juni 24th, 2011
Werner Theisen ist seit 1970 Mitglied bei der CDU. Er ist Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes und der CDU-Ratsfraktion in Pulheim, einem nordrhein-westfälischen Ort nahe Leverkusen und Köln. Entgegen vieler seiner Parteikollegen ist Werner Theisen in einigen sozialen Netzwerken tätig. Neben seinem Selbstportrait auf der Internetseite der CDU-Pulheim pflegt Werner Theisen auch Internetprofile bei Twitter und Facebook.
Letzteres nutzte Theisen heute um Vorurteile gegenüber Ausländern zu bekräftigen, wie man sie von einer reichweitenstarken Publikation mit vier Buchstaben kennt. Im Rahmen dieser Facebook-Diskussion äusserte Werner Theissen sich mit folgenden Worten:
Es ist eine einfache Feststellung, dass ausländische Jugendliche häufiger straffällig werden als deutsche! Dann muss man schauen woran es liegt und ob man Abhilfe schaffen kann. Es nutzt doch nichts das Problem klein zu reden.
Fakt hingegen ist, daß ausländische Jugendliche laut der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2010 (hier der Download-Link) seltener straffällig werden, als Deutsche. Auf den Seiten 28 und 30 finden sich Zahlen, die Herrn Theisen eindeutig Lüge strafen:
- Die PKS 2010 registriert 231.543 Fälle von Jugendkriminalität. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Verminderung der Jugendkriminalität um 6.9%. Die Jugendkriminalität ist demnach – entgegen der Behauptung des CDU-Politikers – gefallen, und nicht gestiegen! (PKS 2010, Seite 28)
- Auf Deutsche Jugendliche fallen 189.907 Fälle. Auf ausländische Jugendliche fallen jedoch nur 41.636 Fälle. Deutsche Jugendliche sind demnach mehr als viereinhalb Mal so oft straffällig, wie ausländische Jugendliche. (PKS 2010, Seite 30)
Aufgrund dieser Fakten ist Werner Theisens Behauptung, “es nütze auch nichts, das Problem klein zu reden”, zumindest unangebracht. Theisen selbst muss in Anbetracht der Zahlen der PKS 2010, die seiner Behauptung jedwede Grundlage entziehen, erkennen, daß er mit seiner Behauptung zu Unrecht Stimmung auf Kosten einer ausländischen Minderheit macht.
Nachtrag vom 26.6. um 11.20 Uhr: Nachdem Werner Theisen über die Erwähnung seiner Aussage informiert wurde, kommentierte er die CDUWatch auf Facebook mit folgenden Worten:
Jemanden in Eurem linksradikalen Blog zu markieren betrachte ich als Stasimethode.
Was es mit Stasimethoden zu tun haben soll, seine eigenen öffentlich getätigten Aussagen öffentlich zu diskutieren, bleibt indessen unklar.
Nachtrag vom 26.6. um 12.50 Uhr: Gegenwärtig kommt via Twitter oft der Hinweis, daß Werner Theisens Einlass so gemeint sein könnte, ausländische Jugendliche würden gemessen an ihrer Gesamtzahl prozentual häufiger straffällig werden, als deutsche Jugendliche gemessen an ihrer Gesamtzahl.
Unabhängig davon, ob dies richtig oder falsch ist: Die Kritik bezieht sich auf die Pauschalität der Aussage Herrn Theisens, nach der die Jugendkriminalität generell gestiegen sei und nach der ausländische Jugendliche öfter straffällig würden, als Deutsche. Herr Theisen selbst stellte die Aussage eingangs als absolut dar. In dieser Absolutheit ist diese jedoch haltlos.
Ebenso ist hierbei stets zu berücksichtigen, daß Ausländer im Gegenteil zu Deutschen gegen Gesetze verstoßen können, die beispielsweise Aufgrund des Ausländer- oder Asylrechts nur sie betreffen – Deutsche naturgemäß jedoch nicht. Nach der Strafverfolgungsstatistik 2009, die im Übrigen mit der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik nicht zu verwechseln ist, wurden insgesamt 48.480 Ausländer unter 25 Jahren verurteilt. Alleine 32,6% dieser Fälle fielen unter das Aufenthaltsgesetz, welches einzig Ausländer betrifft.
Ebenfalls muss berücksichtig werden, daß eine Angabe über die Relation grundsätzlich zweifelhaft ist: Straftaten, wie beispielsweise Verkehrsdelikte, die von ausländischen Urlaubern begangen werden, werden zwar den Ausländerstraftaten zugerechnet, die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer jedoch bleibt unverändert. Im Ergebnis bedeutet dies, daß in Deutschland lebenden Ausländern die Straftaten von nur kurzfristig in Deutschland verbleibenden Menschen (Urlaubern beispielsweise) zugerechnet werden – was im Endeffekt zu Unrecht Aussagen begünstigt, nach denen Ausländer öfter straffällig werden als Deutsche.
Nachtrag vom 26.6. um 14.35 Uhr: Da Werner Theisen auf Facebook wiederholt zu Unrecht behauptet, er sei von der CDUWatch falsch zitiert worden, nachfolgend zwecks eindeutiger Klärung ein Screenshot seiner Aussage auf Facebook im eingangs verlinkten Diskussionsstrang:

(Der geschwärzte Bereich ist die Anrede gegenüber einer Diskutantin)
Juni 22nd, 2011
Der Schleswig-Holsteinische CDU-Innenminister Klaus Schlie ließ im Rahmen eines kürzlich erfolgten Affronts gegen die Rechtssprechung einer Schleswig-Holsteinischen Richterin nicht nur die gebotene Etikette vermissen, sondern legte gar ein bedenkliche Haltung gegenüber der Gewaltenteilung an den Tag.
Eine Richterin aus Schleswig-Holstein sprach im Rahmen eines Pfeffersprayeinsastzes zum Ungunsten eines Polizeihauptmannes ein Urteil wegen Körperverletzung im Amt. Der CDU-Innenminister Klaus Schlie setzte daraufhin einen gegen die Richterin gerichteten offenen Brief auf, in dem er selbige an den Pranger stellte.
Unter Juristen stieß Schlies Angriff auf die Richterin auf deutliche Kritik. der parteilose Schleswig-Holsteinische Justizminister Emil Schmalfuß veröffentlichte ein deutlich formuliertes öffentliches Schreiben an den CDU-Innenminister, in dem er Schlies Einlass als unangebracht bewertet und beispielsweise unter anderem Folgendes ausführt:
Trotz des Grundsatzes der Gewaltenteilung ist es nicht völlig ausgeschlossen, dass die Exekutive etwas zu Entscheidungen der Judikative anmerkt. Dies setzt allerdings voraus, dass zumindest die Begründung einer Entscheidung abgewartet und erst nach sorgfältiger Lektzüre der Entscheidung Stellung genommen wird.
Genau dies hielt Schlie für nicht notwendig. Er kritisierte das Urteil der Richterin noch ohne ihre Urteilsbegründung zu kennen.
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter machte zu diesem Vorgang in seinem Blog folgende Anmerkung:
Dass hier gegen die Richterin ein Pranger aufgemacht wird, wiegt nach meiner Meinung sogar noch schwerer als die verbale Fehlleistung des Innenministers. Und das gilt unabhängig davon, ob das Urteil in weiteren Instanzen Bestand haben wird.
Rechtsanwalt Thomas Stadler aus Freising fand in seinem Blog gleichfalls deutliche Worte:
Nun ist Rechtsprechungskritik durch Spitzenpolitiker ohnehin etwas, was in einem Rechtsstaat nicht vorkommen sollte, weil der dadurch erzeugte Druck eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz darstellt und bereits der Anschein vermieden werden muss, die Politik könne die Justiz einschüchtern. Wenn es wie im vorliegenden Fall noch dazu so ist, dass das schriftliche Urteil noch gar nicht vorliegt und der Politiker auch die Umstände des Einzelfalls ganz offensichtlich nicht kennt, wirft das Fragen nach der rechtsstaatlichen Grundeinstellung des Ministers auf.
Weitere kritische Stimmen aus der Schleswig-Holsteinischen Opposition oder der Neuen Richtervereinigung sind online bei shz.de zu finden.
Juni 11th, 2011
Was man bei der CDU unter Integration versteht, lässt sich zurzeit wunderbar in Kassel beobachten, wo bereits seit einigen Jahren ein Streit über den behindertengerechten Umbau einer Kreuzung gestritten wird. Die CDU Kassel findet es augenscheinlich unnötig, behinderten Menschen gesellschaftliche Teilhabe zu erleichtern und ruft auf ihrer Website für den 16. Juni zu einer Demonstration gegen den Beschluß zur barrierefreien Gestaltung der betreffenden Kreuzung auf.
Möglicherweise wäre den Kasseler CDU-Abgeordneten der freundlicher Hinweis auf Artikel 3 Grundgesetz Absatz 3 hilfreich, in dem es heisst:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Der Fairness halber richtet sich der Hinweis auf Artikel 3 Grundgesetz auch an die Landtagsabgeordneten der CDU-Hessen, die sich laut “Kooperation Behinderter im Internet e.V.” bereits im Jahre 2008 gegen die Integration Behinderter einsetzte, indem sie zur barrierefreien Gestaltung der betreffenden Kreuzung die finanziellen Mittel strichen.
Möglicherweise ist die Haltung der Kasseler CDU aber auch bloß als Hinweis darauf zu verstehen, daß Barmherzigkeit und Nächstenliebe eben doch keine ausschliesslich christlichen Werte sind. Möglicherweise finden diese angeblich christlichen Werte ihre Einschränkung dann, wenn man das Geld für die Schaffung von Barrierefreiheit lieber nicht investieren möchte.
Juni 5th, 2011
Im Zuge des kürzlich ausgegangen Kachelmann-Prozesses trat der CDU-Politiker Siegfried Kauder mit der Forderung hervor, die per Grundgesetz garantierte Pressefreiheit einzuschränken. Unter dem Aufmacher
Für Opfer sexueller Gewalt sei eine Medienschlacht wie im Fall Kachelmann entmutigend. Die CDU will die Berichterstattung deshalb einschränken – notfalls per Gesetz.
finden sich in einem Artikel auf Welt Online seitens Siegfried Kauder zumindest im Kontext des Kachelmann-Prozesses merkwürdig anmutende Einlässe, wie zum Beispiel dieser:
„Es darf nicht sein, dass die Intimsphäre der Betroffenen bis in den letzten Winkel in aller Öffentlichkeit ausgebreitet wird.”
und wenige Zeilen weiter unten erläutert „Welt Online” Siegfried Kauders Forderung:
Zeugenaussagen, die nicht öffentlich gemacht werden, seien während des gesamten Prozesses besonders zu schützen. So müssten auch Schlussplädoyers und Urteilsbegründung ohne Zuschauer erfolgen, soweit nichtöffentliche Aussagen darin wiedergegeben würden, forderte der CDU-Politiker.
Dieses „politische Nachspiel des Kachelmann-Prozesses” vermag den grundrechtebewussten Bürger in unangenehmer Sorge um die Pressefreiheit zu hinterlassen. Durch einen vergleichbaren Fall trat Siegfried Kauder bereits Ende November 2010 in Erscheinung, als er seiner Zeit die Einschränkung der Pressefreiheit aufgrund einer ominösen Terrorgefahr als sinnvoll erachtete.
Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent der taz bewertet Kauders Vorstoß als “überflüssig und hinterhältig”. Auch Rath führt Kauders Forderung vom November 2010 vor, als dieser die Pressefreiheit wegen des angeblichen Terrors einschränken wollte. Darüber hinaus führt er zur Komplettierung des Gesamteindrucks folgendes Detail auf:
So beantragte Kauder als Vorsitzender des BND-Untersuchungsausschusses die Strafverfolgung von Abgeordneten und Journalisten, weil immer wieder geheime Unterlagen an die Presse gelangten.
und stellt fest, daß es Siegfried Kauder eigentlich um den Schutz von Staatsgeheimnissen gehem, und nicht, wie er vorgibt, um den Schutz von mutmaßlichen Vergewaltigungsopfern.
Siegried Kauder scheint sich an der Pressefreiheit zu stören und scheint daher geneigt, sich immer neue (bisweilen unpassende) Themen, von denen er weiß, daß sie auf öffentliche Resonanz stoßen (vgl. Terrorgefahr oder wie im aktuellen Fall der Kachelmann-Prozess) zu suchen, um an ihnen entlang seine Forderung einer Einschränkung der Pressefreiheit zu propagieren.