Die Doppelmoral des Rainer Wendt
Im Zuge einer kürzlich losgetretenen Diskussion um die nachträgliche Sicherungsverwahrung, kommen nun seitens der CDU die ersten Positionen an die Öffentlichkeit. Allen voran präsentierte sich Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, der selbst seit den 70er Jahren Mitglied der CDU ist, in der Bild am Sonntag mit einigen Worten, die für helle Aufregung sorgten.
So positioniert Rainer Wendt sich als Verfechter von Bürgerinteressen:
Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, wo sich entlassene Schwerkriminelle befinden. Ich will wissen, wenn ein Vergewaltiger in der Nachbarschaft meiner Enkelin wohnt.
und weiter
Deshalb muss der Aufenthaltsort von entlassenen Schwerverbrechern der Öffentlichkeit auf der Homepage der Polizei bekannt gemacht werden.
Rainer Wendt lässt es sich zudem nicht nehmen, den entlassenen Straftäter gründlich vorzuführen und somit jeder Chance auf Resozialisierung schon im Vorfeld zu berauben:
Es müssen der komplette Name, ein Foto, Wohnort, Straße und Hausnummer des Gewaltverbrechers für jeden einsehbar sein. Schließlich wollen die Bürger genau wissen, mit wem sie es zu tun haben.
Das Maß an Transparenz, welches Rainer Wendt fordert, steht jedoch in einem krassen Gegensatz zu seiner sonstigen Geisteshaltung, wenn es um die Aufdeckung von Straftaten geht.
Nebst Amnesty International, dem Deutschen Anwaltverein sowie dem Chaos Computer Club, fordern zahlreiche weitere Bürgerrechtsgruppen eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte, damit Gewalttäter innerhalb der Polizei identifiziert und für den Missbrauch des staatlichen Gewaltmonopols bestraft werden können.
Die erstaunliche Doppelmoral des Rainer Wendt
Straftäter, die ihre Straftat bereits verbüßten, sind laut Rainer Wendt also dauerhaft als Straftäter erkennbar zu machen. Dies dient nach seiner Logik der Sicherheit vor Gewaltübergriffen. Die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte lehnt der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft nach hauseigener Pressemitteilung jedoch ab und das obgleich Polizisten, die ihr Amt missbrauchen, ebenfalls als Straftäter anzusehen sind.
Rainer Wendt kommentiert die Forderung wie folgt:
Namensschilder auf Polizeiuniformen sind geeignet, die Polizisten und ihre Familien in ihrer privaten Atmosphäre zu attackieren und in Gefahr zu bringen.
sowie:
Es gibt etliche Beispiele dafür, dass Namen von Polizisten im Internet verbreitet werden, niemand ist dann noch vor Angriffen im privaten Bereich geschützt.
Angesichts der Tatsache, dass eben zum Schutz der Polizeibeamten die Kennzeichnung in Form einer Kennziffer und nicht in Form von Vor- und Familienname gefordert wird, wird Rainer Wendt wird die Frage erlauben muss, weshalb ein Polizist, der einen gewaltvollen Übergriff unter Zuhilfenahme des staatlichen Gewaltmonopols verübte, für die besorgte Bevölkerung nicht identifizierbar sein darf, während ein Straftäter, der bereits rechtsstaatlich zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, diese verbüßte und anschließend wieder frei gelassen wurde, seiner Chance auf Resozialisierung beraubt werden darf.
Es entbehrte nicht eines gewissen Zynismus, würde man folgende Forderung an den Vorsitzenden der deutschen Polizeigewerkschaft stellen:
Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, wo sich gewaltbereite Polizeibeamte mit einem Hang zum Amtsmissbrauch befinden. Ich will wissen, wenn ein zur Ausführung dieser Tätigkeit charakterlich ungeeigneter Mensch in der Polizeiwache meiner Stadt tätig ist.
Wes Geistes Kind Rainer Wendt zu sein scheint, wird anhand des folgenden als schier schizophren anmutenden Umstandes deutlich. Auf der einen Seite führt Rainer Wendt gegen die Kennzeichnungspflicht folgendes Argument zu Felde:
Erstens stellen sie [gemeint sind die Markierungen des geforderten Kennzeichens] alle beteiligten Polizisten eines Einsatzes unter Generalverdacht, zum Straftäter werden zu können.
und
Zweitens sind sie geeignet, die Beamten willkürlichen Vorwürfen auszusetzen, gegen die sie sich dann zur Wehr setzen müssen.
Auf der anderen Seite jedoch, dann nämlich, wenn es um den (in seiner damaligen Ausprägung verfassungswidrigen) Einsatz der Vorratsdatenspeicherung von Bewegungsdaten im Internet geht, will Rainer Wendt plötzlich nichts mehr von einem Generalverdacht wissen.
Möglicherweise liegt Herrn Wendts Blindheit auf diesem Auge jedoch auch nur daran, dass ein Generalverdacht, wie ihn der Einsatz der umkämpften Vorratsdatenspeicherung schüfe, ja gar nicht so schlimm sein kann. Schließlich wäre ja er durch ein Vorhaben begründet, welches zu den repressiven, bürgerrechtsfeindlichen und verfassungswidrigen Bestrebungen jener Partei angehört, derer Mitglied er ist.
Obgleich ihm als Vorsitzendem der Deutschen Polizeigewerkschaft Zahlen vorliegen dürften, die ihn eines Besseren belehren müssten, ließ der CDU-Mann sich in Vergangenheit dennoch zu folgender Aussage verleiten:
Das Internet ist der größte Tatort der Welt!
Es ist bedauerlich, mit welch niedrigen Methoden Rainer Wendt versucht, das Internet als einen Hort der ungezügelten Kriminalität zu diskreditieren. Ebenso bedauerlich ist es, dass er offensichtlich eine Unterscheidung zwischen Gewalttätern ohne staatlichem Gewaltmonopol und Gewalttätern mit staatlichem Gewaltmonopol vollzieht.
Ginge es Rainer Wendt tatsächlich, wie er vorgibt, um die Sicherheit der Bürger vor Gewaltübergriffen, stünde diese beschämende Unterscheidung gar nicht zur Debatte.