CDU wettert gegen Polizisten-Kennzeichnung
Laut einem Artikel der Berliner Morgenpost wurde heute im Berliner Abgeordnetenhaus mit großer Mehrheit für eine Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten gestimmt.
Einzig die CDU war dagegen und legte einen Antrag dagegen vor, der jedoch abgelehnt wurde. Daß die CDU sich gegen Polizistenkennzeichnung wehrt, ist angesichts der schwer durchzusetzenden Rechtsstaatlichkeit bei polizeilichen Übergriffen nicht nachvollziehbar und widerspricht demokratischen Grundsätzen.
Am 6.10.2009 bereits legte die CDU einen Antrag gegen die Kennzeichnung von Polizisten dem Berliner Abgeordnetenhaus vor. Der Antrag ist hier abrufbar. Zur Begründung, weshalb man die Kennzeichnung von Polizisten ablehnt, steht dort unter anderem:
Eine darüber hinaus gehende Verpflichtung für eine allgemeine Kennzeichnung ist hingegen abzulehnen. Denn es darf nicht sein, dass für angeblich mehr Bürgernähe ein Generalverdacht in Kauf genommen wird.
Wohingegen es völlig nachvollziehbar, verhältnismäßig und rechtsstaatlich unbedenklich ist, 82 Millionen Bundesbürger mittels Vorratsdatenspeicherung unter einen Generalverdacht zu stellen.
Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht kann zudem erhebliche Folgen für die Polizisten haben. So könnten sie mit Anzeigen und damit mit Ermittlungsverfahren überzogen werden.
Richtig! Wenn Polizisten das ihnen verliehene Gewaltmonopol missbrauchen, könnten sie endlich einem rechtsstaatlichen Strafprozess zugeführt werden. Wir könnten die schwarzen Schafe in den Hundertschaften endlich aussortieren und die Bürger vor ihnen schützen. Ein Gewinn für unsere Gesellschaft. Völlig klar: Das muss man unbedingt verhindern, wenn man ein guter Anhänger der CDU sein will!
Unabhängig vom Zutreffen der Vorwürfe käme es dann zu einer Beförderungssperre für die Beamten.
Wo kämen wir denn auch hin, wenn man als gewaltbereiter Prügelpolizist nicht befördert werden kann?
Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht würde ihre Privatsphäre weiter einschränken und ist geeignet, ihre Sicherheit und die Sicherheit ihrer Familien zu gefährden.
Falsch. Als Bürger, der gegen einen Polizisten Klage einreichen will, würde es ausreichen seine Nummer anzugeben, woraufhin ein rechtsstaatlicher Prozess gegen diesen Polizisten geführt werden könnte, an dessen Ende eine Verurteilung stehen kann.
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